Apr 22

Heute hat Christoph, der ehemalige Besitzer von Myfreebie, alle ausstehenden Prämien versendet. Er kündigte an, das Script so bald wie möglich auf den Server des neuen Besitzers einrichten zu wollen. Christoph selber will den Freebies treu bleiben. Wir wünschen Christoph sowie dem neuen Besitzer viel Erfolg bei ihren Projekten.

468x60 in Myfreebie: Besitzerwechsel

written by Cekic


3 Responses to “Myfreebie: Besitzerwechsel”

  1. 1. NoName Says:

    Wenn du diesen Kommentar wieder löscht, poste ich das ganze mal ganz wo anders:
    Stehe doch dazu, dass du, der freebie-blog.de besitzer gleichzeitig der besitzer von myfreebie.de bist/warst. oder sprichst du grundsätzlich nur in der dritten person von dir? was für ein lächerliches spiel…

  2. 2. Christopher Says:

    1. Bin ich nicht der Besitzer von myfreebie.de und war es auch nie. Der Blog ist nur noch auf dem alten Server und deswegen auf Christoph registriert.
    2.Beschwerst du dich und lässt noch nicht einmal deine richtige Mail-Adresse da, damit wir das klären können.
    3. Drohst du mir, ohne überhaupt richtig Bescheid zu wissen, wem der Blog gehört.
    So, um das nocheinmal klar zu stellen, ich bin und war nie der Besitzer von myfreebie.de, sondern habe den Freebie-Blog nur vor ca. 2 übernommen. Ich habe deinen Kommentar nur gelöscht, weil ich nicht auf so einer Ebene mit fremden Leuten diskutiere.

  3. 3. NoName Says:

    Ich würde an deiner Stelle den Blog ganz schnell umziehen bzw. zumindest dein Impressum vervollständigen:

    Das Impressum muss demnach auch bei privaten Weblogs mindestens die folgenden Angaben enthalten:

    1. Name (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
    2. Anschrift (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
    3. Angabe von unmittelbaren (elektronischen) Kontaktmöglichkeiten (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 2 TDG)

    Als Name sind Vorname und Nachname anzugeben; ein selbst gewähltes Pseudonym oder ein Spitzname genügen ebenso wenig wie ein im Pass eingetragener Künstlername (wobei letzteres umstritten und noch nicht abschließend geklärt ist). Die Anschrift umfasst Postleitzahl und Ort auch Straße und Hausnummer, ggf. auch das Land.

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